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Archiv: 11.2024
Verschiedenes Meldungen

 

Denunziant oder Hinweisgeber

Bild - Denunziant oder Hinweisgeber
Gewaltdarstellung und Terrorpropaganda in sozialen Netzwerken sind Straftaten und gehören angezeigt und von einem Gericht bestraft - was durchaus der Fall ist, wenn auch ausbaufähig.
Die EU hat nun mit dem Digital Service Act eine Verordnung herausgegeben, - kein Gesetz, denn die EU kann Gesetze nicht erlassen! Dieses verpflichtet Plattformen Meldungen, die von sogenannten Trusted Flaggers kommen und solche Inhalte betreffen, zu priorisieren und Inhalte schnell zu löschen. Für Deutschland zuständig ist - warum auch immer - die Bundesnetzagentur BNetzA und als „Trusted Flagger“ - also „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ - die Meldestelle „Respect!“, eine Stiftung zur Förderung der Jugend. 
Bei der Meldung eines Posts mit zweifelhaften - wer definiert das? - Inhalt werden die Firmen wie Facebook und Co wohl in Zukunft der Einfachheit halber sehr großzügig alles entfernen, was auch nur irgendwie illegal erscheinen könnte. Das spart viel Ärger und möglicherweise ein hohes Bußgeld. 

Doch die BNetzA will neben illegalen Inhalten auch die Entfernung von Hass und Fake News. Nur: wer beurteilt, ob etwas straf -oder zivilrechtlich relevant und nicht nur unmoralisch oder geschmacklos ist? Das können in einer Demokratie nur Gerichte bestimmen. Hier allerdings erlaubt sich eine Behörde, die Gewaltenteilung zu ignorieren und alles selbst zu regeln - ohne lästige Gerichtsverfahren. Dieses Vorgehen ist, wie Henryk M. Broder in einem wunderbar bissigen Kommentar feststellte, eines Rechtsstaates unwürdig.
Ob die Behauptung, die ein Mann auf X postete, dass Annalena Baerbock die dümmste Außenministerin der Welt sei, bereits eine Straftat oder nur Polemik ist, das entscheidet demnächst zum Glück noch ein Gericht und nicht eine Behörde.
Auch wir mussten uns diesen Monat die Frage stellen, wie wir es mit der Meinungsfreiheit halten. Wir haben eine Anzeige vom Ahriman-Verlag abgelehnt, weil uns das Angebot des Verlages nicht behagt. Es ist uns nicht leicht gefallen und das lag nicht am doch beachtlichen finanziellen Verlust.
Ob wir richtig gehandelt haben? Wir hoffen es - denn die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Ein sehr hohes Gut.